Der Vorstand informiert - März/April 2015

Spendenfonds Bootshaussanierung gegründet - Auf der Jahreshauptversammlung wurde beschlossen, einen zweckgebundenen Spendenfonds zu gründen, um zusätzliche Mittel für Instandhaltung, Renovierung und Ausbau des Bootshauses zu sammeln. Wer in diesen Fonds eine Spende von mindestens 200 Euro einbringt, erhält dafür eine Spendenquittung und wird für ein Jahr von der Ableistung der Pflichtarbeitsstunden befreit. Die Spenden sollen durch einen eindeutigen Vermerk gekennzeichnet werden (z.B. „Spende Bootshaussanierung“). Die Mittel werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet.

 

Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes gegen sexualisierte Gewalt - Auf der JHV wurden mögliche Präventionsmaßnahmen diskutiert. Der Vorstand hat die Initiative ergriffen und erste Maßnahmen festgelegt: Es sollen zwei  Ansprechpartner benannt werden, an die sich Betroffene wenden können. Darüber hinaus werden wir einen Ehrencodex für Verhaltensweisen erarbeiten. Alle Trainer und Übungsleiter, die für den KVS tätig sind, müssen künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Vereinbarung mit der Stadt wird vorerst nicht unterzeichnet, da die dort geforderten Auflagen als zu weitgehend empfunden werden.

 

Neue Bootsplätze in der Garage - Um weitere Lagermöglichkeiten für Boote zu schaffen, wird in der linken Garage ein Gestell mit ca. 40 Bootsplätzen errichtet. Hier sollen vorwiegend Slalom- aber auch Wanderboote gelagert werden. Der Aufbau wird voraussichtlich am zweiten Arbeitstag stattfinden. Der Vorstand erinnert daran, dass alle erwachsenen Mitglieder für in Anspruch genommene Bootsplätze eine Miete von 5 Euro pro Monat zahlen müssen.

 

Geplante Satzungsänderung  -  Der Paragraph  17 unserer Satzung legt den Verfügungsrahmen fest, in dem der Geschäftsführende Vorstand sowie der Gesamtvorstand Einzelausgaben tätigen können, ohne dass dies explizit durch die Mitglieder beschlossen werden muss. Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten erfolgten Kostensteigerungen erscheint es notwendig, eine Erhöhung des Verfügungsrahmens vorzusehen. Der Vorstand hat beschlossen, in der JHV 2016 einen entsprechenden Antrag einzubringen. 


[24.03.2015] [zurück]
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